Es geht wieder los

Die 5. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenvervordnung wurde am 16.06.2020 geändert.  Wenn die Gemeinde Nittendorf nichts Gegenteiliges beschließt können wir  unseren Trainings- und Spielbetrieb zu den bekannten Terminen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften fortsetzen.

5. Bayerische Infektionsschutzvermaßnahmenverordnung

 

Nach der Freigabe des Breitensports im Freien hat uns die Gemeinde Nittendorf genehmigt, im Rahmen der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unter Beachtung folgender Auflagen unseren Sportplatz für den Trainingsbetrieb zu nutzen:

  1. Jedes Spielfeld muss einen Mindesabstand von 3m zum nächsten Spielfeld haben
  2. Es werden Gruppen mit max. 4 Personen  gebildet, die am Trainingstag nicht mehr durchgewechselt werden. Ein Wechsel innerhalb der Gruppen ist zulässig. Wir können mit mehreren Gruppen spielen, dabei sind aber die Abstände zwischen den Spielbahnen einzuhalten.
  3. Die Teams einigen sich vor Spielbeginn auf welcher Seite jedes Team steht (Teamzone). Dabei ist der Mindesabstand von 2m zu jedem Spieler einzuhalten.
  4. Jeder Spieler verwendet sein eigenes Maßband. Wird gemessen, ist der Mindestabstand einzuhalten.
  5. Jeder Spieler verwendet eine eigene Zielkugel. Nach Punktefeststellung nimmt jeder Spieler nacheinander seine Kugeln auf. Kugeln anderer Spieler sind nicht zu berühren.
  6. Auf Plastikabwurfkreise sowie die Benutzung des Punktezählers ist zu verzichten.
  7. Auf den üblichen Begrüßungshändedruck sowie das Abklatschen ist zu verzichten.
  8. Es besteht keine Mundschutzverpflichtung aber eine Empfehlung einen solchen zu tragen.
  9. Das Sportheim bleibt geschlossen. Das Außen-WC kann bei Bedarf geöffnet werden.
  10. Es wird eine Teilnehmerliste geführt, in die sich jeder Spieler einzutragen hat.
  11. Es wird das Parken auf dem Parkplatz beim Boulodrome empfohlen (an unseren üblichen Trainingstagen sind auch die Futsaler vor Ort, die parken am Sportheim).
  12. Wer sich krank fühlt sollte bitte zu Hause bleiben.
  13. „Heuschnupfengeplagte“ sollten bei Nießanfällen rasch den Platz verlassen.

Diese Genehmigung gilt nur bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraums der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 17.05.2020. Danach müssen wir sehen, ob die Verordnung verlängert oder neu mit anderen Vorgaben erlassen wird. Die Gemeinde muss dem ganzen aber wieder zustimmen.